Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Alle Aufträge für Verkauf und Lieferungen werden
aufgrund der nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Durch
die Auftragserteilung anerkennt der Bezüger die
Gültigkeit der Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von
der Steinbruch Mellikon AG schriftlich bestätigt worden
sind.
Preislisten und Offerten
Unsere Preise sind Monatspreise und unterliegen
möglichen Veränderungen. Wir behalten uns das Recht
von Preisanpassungen vor. Die Preise verstehen sich,
besondere Vereinbarungen vorbehalten, netto ab Steinbruch
Mellikon, verladen auf Lastwagen mit Brücke oder Mulde,
inkl. 7,6% MWST. Die Gültigkeit von besonderen Offerten
ist, unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen, auf 4 Monate
beschränkt. Die Gewichtspreise enthalten die
Wägegebühr.
Lieferzeit
Alle Produkte müssen schriftlich oder telefonisch
vorbestellt werden. Die mit der Disposition vereinbarte
Lieferfrist ist abhängig von den im Abbaugebiet
anfallenden Schichten sowie der Bearbeitungsart. Sie beginnt
ab Erhalt aller zur Abwicklung des Auftrages notwendigen
Unterlagen. Verspätete Lieferungen infolge höherer
Gewalt lassen keine Haftung unsererseits entstehen und
berechtigen nicht zum Rücktritt vom Auftrag.
Zwischenverkauf vorbehalten.
Lieferungen
Die Lieferung, (auch Franko-Lieferungen), der Ablad sowie
eventuelle direkte Versetzarbeiten erfolgen in allen
Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Wartezeiten werden verrechnet.
Beanstandungen
Jede Natursteinplatte, jeder Naturstein ist ein von der Natur
in Millionen von Jahren geschaffenes Einzelstück,
zusammengesetzt aus mannigfaltigen, in Gefüge,
Härte und Farbe verschiedenartigen Stoffen. Es kommen
daher immer gewisse Farbunterschiede, Trübungen sowie
natürliche Fehler wie Poren, Einsprengungen, Haarrisse,
Lager, Stiche, Adern, Gläse, Salzlöcher vor, die
als in der Natur des Stoffes liegende Eigenheiten keinesfalls
eine Werverminderung darstellen, sofern die
Weiterverarbeitung sachgerecht erfolgt. Diese
natürlichen Differenzen und Eigenarten stellen keinen
Mangel dar und begründen auch keine Abweichung von einem
Muster. Der Besteller hat bei jeder Anlieferung zu
prüfen, ob die Angaben und Mengen auf dem Lieferschein
mit seiner Bestellung übereinstimmen. Beanstandungen von
Produkten hinsichtlich Qualität, Quantität und
Bearbeitung müssen nach Empfang der Lieferungen sofort
gemeldet und dürfen nicht eingebracht oder versetzt
werden. Das Einbringen, Versetzen oder Verlegen von Produkten
gilt als Anerkennung der Lieferung.
Zahlungsbedingungen
Die Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen netto. Ab 31 Tagen
werden 6% Verzugszins berechnet.
Gerichtsstand
Zurzach |